Balkonkraftwerk anmelden: mit und ohne Speicher

Jedes Balkonkraftwerk muss innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Die Registrierung ist gebührenfrei und läuft online über das Webportal des Registers. Gehört ein Speicher dazu, wird er zusätzlich beim Netzbetreiber angemeldet.

Auf dieser Seite lesen Sie, was ohne und mit Speicher gilt, welche Daten Sie bereitlegen, wie die Registrierung Schritt für Schritt abläuft, wie Sie einen Speicher beim Netzbetreiber anmelden, welche Leistung zählt und was bei späteren Änderungen zu tun ist. Stand: Oktober 2026.

Ohne und mit Speicher auf einen Blick

Ohne Speicher Mit Speicher
Marktstammdatenregister (MaStR) Registrierung innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme, gebührenfrei. Ebenso. Der Speicher ist eine eigene Einheit und wird ebenfalls registriert, im selben Formular oder später separat.
Netzbetreiber Keine zusätzliche Meldung nötig. Er erhält die Daten automatisch über das Marktstammdatenregister. Zusätzlich Anmeldung beim Netzbetreiber.
Leistungsgrenzen Höchstens 2.000 Wp Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung, alle Steckersolargeräte hinter Ihrem Zähler zusammen. Dieselben Grenzen. Beim Netzbetreiber zählen Solar- und Speicher-Wechselrichter zusammen; liegt die Summe über 800 VA, gilt das reguläre Anmeldeverfahren mit Elektrofachbetrieb.
Stromzähler Betrieb am vorhandenen Zähler bis zum Tausch erlaubt; den Tausch veranlasst der Messstellenbetreiber. Klären Sie den Zähler bei der Anmeldung mit Ihrem Netzbetreiber.

Diese Daten legen Sie bereit

  • das Datum der Inbetriebnahme, also den Tag, an dem die Anlage zum ersten Mal Strom ins Hausnetz einspeist,
  • die Gesamtleistung aller Solarmodule in Watt laut Datenblatt,
  • die Wechselrichterleistung: die höchste einstellbare Leistung laut Typenschild bzw. Einheitenzertifikat,
  • die Nummer Ihres Stromzählers; sie steht üblicherweise auf Ihrer Stromrechnung,
  • den Standort der Anlage, falls er von Ihrer Wohnadresse abweicht.

Mit Speicher kommen die Angaben zum Speicher hinzu, unter anderem:

  • die nutzbare Speicherkapazität in Kilowattstunden (kWh); sie ist bei vielen Speichern kleiner als die Nennkapazität,
  • die maximale Entladeleistung im Dauerbetrieb in Kilowatt (kW); 1.000 W entsprechen 1 kW,
  • wie der Speicher angeschlossen ist: mit einem gemeinsamen Wechselrichter für Solarmodule und Speicher (Module direkt am Speicher) oder ohne gemeinsamen Wechselrichter (AC-gekoppelter Speicher).

Die Werte stehen im Datenblatt oder in der Bedienungsanleitung. Bei unseren Produkten finden Sie die wichtigsten Angaben auf der Produktseite unter „Technische Daten“.

Registrierung im Marktstammdatenregister: Schritt für Schritt

  1. Anlage in Betrieb nehmen. Registriert wird erst, wenn die Anlage in Betrieb ist. Ab diesem Tag haben Sie einen Monat Zeit.
  2. Registrierung starten. Öffnen Sie marktstammdatenregister.de und wählen Sie nacheinander „Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs“, „Registrierung einer Solaranlage“ und „Steckerfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk)“.
  3. Benutzerkonto anlegen. Haben Sie noch kein Konto, legen Sie eines an und bestätigen die E-Mail, die Sie danach erhalten.
  4. Betreiber und Anlage eintragen. Im selben Formular registrieren Sie sich als Anlagenbetreiber und tragen Standort und technische Daten der Anlage ein.
  5. Speicher angeben. Beantworten Sie die Frage, ob Sie zusammen mit der Solaranlage einen Stromspeicher betreiben, mit „Ja“. Dann öffnen sich die Felder für den Speicher.
  6. Abschließen. Mit „Registrieren“ schließen Sie ab. Die Registrierungsbestätigung können Sie anzeigen lassen und herunterladen, auch später noch. Bewahren Sie sie bei Ihren Unterlagen auf.

Der Assistent für Balkonkraftwerke lässt höchstens 2.000 W Modulleistung und 800 W Wechselrichterleistung zu und ist für Anlagen gedacht, die Privatpersonen betreiben. Liegen Ihre Werte darüber, zeigt das Formular einen Hinweis und bietet an, im Assistenten für Solaranlagen auf einem Dach bzw. Gebäude weiterzumachen.

Zur Registrierung verpflichtet ist der Betreiber: wer die Anlage nutzt, unabhängig davon, wem sie gehört (§ 2 Nr. 2 und § 5 Abs. 1 MaStRV). Wer die Registrierung nicht rechtzeitig vornimmt, handelt nach Auskunft des Marktstammdatenregisters ordnungswidrig.

Anmeldung beim Netzbetreiber

Ohne Speicher

Für ein Balkonkraftwerk ohne Speicher innerhalb der Grenzen von 2.000 Wp Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung ist keine zusätzliche Meldung beim Netzbetreiber nötig. Der Netzbetreiber erhält die Daten automatisch über das Marktstammdatenregister.

Mit Speicher

Mit Speicher gilt die Befreiung von der Netzbetreiber-Meldung nicht: Der Speicher muss zusätzlich zur Registrierung im Marktstammdatenregister beim Netzbetreiber angemeldet werden. Das gilt auch, wenn der Speicher fest im Gerät verbaut ist.

  • Zeitpunkt: Nach § 19 Abs. 3 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ist der Netzbetreiber vor der Errichtung einer Eigenanlage zu informieren. Melden Sie den Speicher deshalb an, bevor Sie ihn aufbauen.
  • Weg: Netzbetreiber müssen die Mitteilung auch über ihre Internetseite ermöglichen (§ 19 Abs. 4 NAV). Welches Portal oder Formular gilt, steht auf der Website Ihres Netzbetreibers.
  • Verfahren: Haben Solar- und Speicher-Wechselrichter zusammen höchstens 800 VA, gibt es dafür ein vereinfachtes Anmeldeformular nach VDE-AR-N 4105. Liegt die Summe darüber, gilt das reguläre Anmeldeverfahren mit Elektrofachbetrieb.

Viele Speicher lassen sich auf mehr als 800 W Ausgangsleistung einstellen, laut Datenblatt zum Beispiel die Anker SOLIX Solarbank 4 E5000 Pro auf bis zu 2.500 W. Dann zählt dieser höhere Wert, und es gilt das reguläre Anmeldeverfahren. Die höchste Ausgangsleistung steht bei unseren Speichern auf der Produktseite unter „Technische Daten“.

Wer Ihr Netzbetreiber ist, steht auf Ihrer Stromrechnung. Ausgestellt wird die Rechnung von Ihrem Stromlieferanten; er ist nicht Ihr Netzbetreiber.

Reihenfolge mit Speicher

  1. Vor dem Aufbau: höchste einstellbare Leistung prüfen (siehe „Welche Leistung zählt“), als Mieter oder Wohnungseigentümer die Zustimmung einholen und den Stromkreis von einer Elektrofachkraft prüfen lassen.
  2. Speicher beim Netzbetreiber anmelden.
  3. Anlage aufbauen und in Betrieb nehmen.
  4. Innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme: Anlage und Speicher im Marktstammdatenregister registrieren.

Ohne Speicher und innerhalb der Leistungsgrenzen entfällt Schritt 2.

Welche Leistung zählt

Für Steckersolargeräte gelten seit dem 16. Mai 2024 vereinfachte Regeln, wenn alle Steckersolargeräte hinter Ihrem Stromzähler zusammen höchstens 2.000 Watt Modulleistung und höchstens 800 VA Wechselrichterleistung haben und Sie für den eingespeisten Überschuss keine Vergütung beanspruchen. Maßgeblich ist die höchste einstellbare Leistung laut Typenschild bzw. Einheitenzertifikat. Eine Drosselung per Software reicht nicht aus.

Rüsten Sie einen Speicher mit eigenem Wechselrichter (AC-gekoppelt) nach, zählen Ihr vorhandener Wechselrichter und der des Speichers zusammen. Hat Ihr vorhandener Wechselrichter bereits 800 VA, liegt die Summe mit jedem weiteren Wechselrichter darüber. Mehr dazu im Leitfaden Speicher für ein Balkonkraftwerk nachrüsten.

Sets mit mehr als 2.000 Wp Modulleistung sind keine Steckersolargeräte im Sinne dieser Regeln. Sie werden wie eine reguläre Photovoltaikanlage über einen Elektrofachbetrieb beim Netzbetreiber angemeldet.

Stromzähler

Ohne Speicher gilt: Bis zum Zählertausch darf Ihr Balkonkraftwerk auch am vorhandenen Zähler betrieben werden, auch an einem alten Ferraris-Zähler. Den Tausch gegen einen Zweirichtungszähler veranlasst der Messstellenbetreiber (meist der Netzbetreiber) nach Ihrer Registrierung im Marktstammdatenregister, ohne dass Sie ihn beauftragen müssen. Laut Bundeswirtschaftsministerium entstehen Ihnen dadurch im Regelfall keine Mehrkosten. Das gilt nicht für Anlagen, die vor dem 16. Mai 2024 in Betrieb genommen wurden.

Mit Speicher melden Sie die Anlage zusätzlich beim Netzbetreiber an. Ob und wann der Zähler getauscht wird, klären Sie bei dieser Anmeldung mit ihm.

Spätere Änderungen

Ändern sich Daten, die im Marktstammdatenregister eingetragen sind, registrieren Sie die Änderung innerhalb eines Monats. Für Speicher und Module gilt:

  • Erweiterungsakku nachgerüstet: Ändern sich dadurch Speicherkapazität und Leistung, tragen Sie das bei der bestehenden Speichereinheit ein, unter anderem die nutzbare Speicherkapazität. Das Inbetriebnahmedatum bleibt unverändert.
  • Zweiter Speicher: Er wird als zusätzliche Einheit registriert.
  • Speicher ausgetauscht: Der alte Speicher wird als endgültig stillgelegt eingetragen, der neue als neue Einheit mit eigenem Inbetriebnahmedatum. Informieren Sie außerdem Ihren Netzbetreiber über den Austausch.
  • Weitere Solarmodule: Zusätzliche Module am selben Standort werden als weitere Einheit mit eigenem Inbetriebnahmedatum registriert.
  • Umzug: Im Eintrag der Anlage registrieren Sie eine Standortänderung, zusammen mit dem Datum der Inbetriebnahme am neuen Standort.

Miete und Wohnungseigentum

Seit dem 17. Oktober 2024 sind Steckersolargeräte im Miet- und Wohnungseigentumsrecht privilegiert: Mieter können vom Vermieter verlangen, dass er die Installation erlaubt (§ 554 BGB); Wohnungseigentümer können von der Gemeinschaft verlangen, dass sie sie gestattet (§ 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG). Fragen müssen Sie also weiterhin. Ablehnen darf der Vermieter nur, wenn ihm die Anlage auch unter Berücksichtigung Ihrer Interessen nicht zuzumuten ist. Über das „Wie“, zum Beispiel Ort und Art der Montage, entscheidet die Eigentümergemeinschaft per Beschluss.

Was wir nicht übernehmen

Wir installieren keine Anlagen und übernehmen weder die Registrierung im Marktstammdatenregister noch die Anmeldung beim Netzbetreiber. Wie beides abläuft und in welcher Reihenfolge, steht oben auf dieser Seite. Wir empfehlen, den Stromkreis vorab von einer Elektrofachkraft prüfen zu lassen.

Fragen zu unseren Produkten beantworten wir auf Deutsch per E-Mail, montags bis freitags (außer an Feiertagen): Kontakt.

Häufige Fragen

Wann gilt mein Balkonkraftwerk als in Betrieb genommen?

Am Tag, an dem die Anlage zum ersten Mal Wechselstrom ins Hausnetz einspeist. Laut Marktstammdatenregister ist das in der Regel der Zeitpunkt, an dem die Anlage aufgebaut ist und zum ersten Mal mit dem Hausnetz verbunden wird. Ab diesem Tag läuft die Frist von einem Monat für die Registrierung.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Holen Sie die Registrierung so schnell wie möglich nach. Wer eine Registrierung im Marktstammdatenregister nicht rechtzeitig vornimmt, handelt nach Auskunft des Registers ordnungswidrig.

Ich wohne zur Miete. Wer registriert die Anlage?

Sie, wenn Sie die Anlage betreiben. Betreiber im Sinne des Marktstammdatenregisters ist, wer die Anlage nutzt, unabhängig davon, wem sie gehört. Die Zustimmung Ihres Vermieters holen Sie unabhängig davon ein (siehe „Miete und Wohnungseigentum“).

Bekomme ich Geld für eingespeisten Strom?

Nein. Für ein Balkonkraftwerk nach den vereinfachten Regeln gibt es keine Einspeisevergütung: Überschüssiger Strom darf ins Netz fließen und wird vom Netzbetreiber unentgeltlich abgenommen. Wer eine Vergütung möchte, muss die Anlage zusätzlich beim Netzbetreiber anmelden und verliert die Vereinfachungen für Steckersolargeräte.

Weitere Antworten finden Sie in unseren Häufigen Fragen.

Quellen und Stand

Stand: Oktober 2026.